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Glyphosate - Aufhebung der Vorernteauflagen - Nufarm Austria

Linz Dezember 2010

Einschränkungen bei der Anwendung von Roundup® UltraMax und Clinic® gefallen!



im Mai dieses Jahres haben wir Sie über kurzfristig erteilte Einschränkungen bei der Anwendung von Roundup® UltraMax (Reg. Nr. DE 005191-00) und Clinic® (Reg. Nr. DE 052389-72) informiert:

Bei der Vorernteanwendung in Getreide (bei Roundup® UltraMax zusätzlich noch bei der Sikkationsanwendung in Lein, Lupine-Arten, Senf-Arten, Brassica-Arten, Futtererbse und Ackerbohne)


„Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.“ (VV207)

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass diese Einschränkung mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde! Damit kann mit Roundup® UltraMax und Clinic® behandeltes Erntegut wieder als Futtermittel genutzt werden!

Zu beachten ist die neu erteilte Auflage:


„Stroh nicht zum Zwecke der Tierhaltung und Tierfütterung verwenden.“ (VV214)

Bei der Anwendung von Roundup® UltraMax und Clinic® zur Grünlanderneuerung und zur Rekultivierung von Stilllegungsflächen sowie bei der Bekämpfung von Ampfer-Arten und Ackerkratzdistel im Grünland mit Clinic® bleiben die Einschränkungen aufrecht.

Die österr. Zulassung von Clinic® mit der Reg. Nr. 2701 war von dieser Einschränkung nie erfasst!



Ihr N U F A R M GmbH & Co KG Beratungsteam





Unsere Pflanzenschutzberatung informiert Sie gerne unter: 0732 6918-2122



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