im Mai dieses Jahres haben wir Sie über kurzfristig erteilte Einschränkungen bei der Anwendung von Roundup® UltraMax (Reg. Nr. DE 005191-00) und Clinic® (Reg. Nr. DE 052389-72) informiert:
Bei der Vorernteanwendung in Getreide (bei Roundup® UltraMax zusätzlich noch bei der Sikkationsanwendung in Lein, Lupine-Arten, Senf-Arten, Brassica-Arten, Futtererbse und Ackerbohne)
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„Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.“ (VV207)
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Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass diese Einschränkung mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde! Damit kann mit Roundup® UltraMax und Clinic® behandeltes Erntegut wieder als Futtermittel genutzt werden!
Zu beachten ist die neu erteilte Auflage:
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„Stroh nicht zum Zwecke der Tierhaltung und Tierfütterung verwenden.“ (VV214)
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